BERLIN (Dow Jones)--Das Bundeskabinett hat eine neue Pflanzenschutzanwendungs-Verordnung gebilligt, die den nationalen Umgang mit dem Wirkstoff Glyphosat regelt. So ist Glyphosat grundsätzlich unter anderem in Wasser- und Heilquellenschutzgebieten sowie in Haus- und Kleingärten untersagt. Auch im Ackerbau bleiben etwa die Vorsaat-, die Stoppel- und die Nacherntebehandlung verboten, genauso wie der flächige Einsatz im Grünland, wie das Bundeslandwirtschaftsministerium erklärte.

Die EU-Kommission hatte Glyphosat im Dezember 2023 nach kontroversen Diskussionen - und ohne die qualifizierte Mehrheit der EU-Mitgliedstaaten - für weitere zehn Jahre zugelassen. Mit der neuen Verordnung werden nun bestehende Einschränkungen rechtssicher festgeschrieben.

"Mir ist wichtig, dass die Landwirtinnen und Landwirte Rechts- und Planungssicherheit haben, welche Mittel sie wie einsetzen dürfen. Die neue Verordnung legt deshalb genau fest, wo der Wirkstoff Glyphosat nicht oder nur in Ausnahmen gespritzt werden darf", sagte Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir.

Gleichzeitig betonte er, wenn man die Landwirtschaft mit Blick auf die Klimakrise und den rapiden Verlust der Biodiversität weiterentwickeln wolle, um auch in 20, 30 oder 50 Jahren gute Ernten einzufahren, dann brauche man Innovationen und "kein ideologisches Festhalten an einem überholten" Wirkstoff.

"Ein moderner Pflanzenschutz nutzt Glyphosat nur als letztes Mittel, so wie es die gute fachliche Praxis und der integrierte Pflanzenschutz längst vorsehen", forderte Özdemir.

Kontakt zur Autorin: andrea.thomas@wsj.com

DJG/aat/sha

(END) Dow Jones Newswires

April 24, 2024 11:06 ET (15:06 GMT)