Ordentliche Hauptversammlung 2024

EINBERUFUNG

flatexDEGIRO AG Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung 2024

1

Informationen nach § 125 Abs. 2 des Aktiengesetzes ("AktG") in Verbindung mit § 125 Abs. 5 AktG, Artikel 4 Abs. 1 sowie Tabelle 3 des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) 2018/1212

Art der Angabe

Beschreibung

A. Inhalt der Mitteilung

1. Eindeutige Kennung des Ereignisses

Ordentliche virtuelle Hauptversammlung der flatexDEGIRO AG

am 04. Juni 2024;

im Format gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2018/1212:

FTK_flatexDEGIRO_AG_AGM:062024

2. Art der Mitteilung

Einberufung zur Hauptversammlung;

im Format gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2018/1212:

NEWM;

ISO 20022: NEWM

B. Angaben zum Emittenten

1. ISIN

DE000FTG1111

2. Name des Emittenten

flatexDEGIRO AG

C. Angaben zur Hauptversammlung

1. Datum der Hauptversammlung

04. Juni 2024;

im Format gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2018/1212:

20240604

2. Uhrzeit der Hauptversammlung

10:00 Uhr (MESZ);

(Beginn)

im Format gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2018/1212:

08:00 UTC (koordinierte Weltzeit)

3. Art der Hauptversammlung

Ordentliche virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der

Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten am Ort der Hauptversammlung

(mit Ausnahme der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter);

im Format gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2018/1212:

GMET;

ISO 20022: GMET

4. Ort der Hauptversammlung

Uniform Resource Locator (URL) zum passwortgeschützten Internetservice der

Gesellschaft zur Verfolgung der Hauptversammlung in Bild und Ton sowie zur

Ausübung der Aktionärsrechte:

https://www.flatexdegiro.com/de/investor-relations/annual-general-meetings

Ort der Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes:

Geschäftssitz der flatexDEGIRO AG,

Omniturm, Große Gallusstraße 16 - 18,

60312 Frankfurt am Main, Deutschland

Eine physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten (mit Aus-

nahme der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter) am Ort

der Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes ist ausgeschlossen.

im Format gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2018/1212:

https://www.flatexdegiro.com/de/investor-relations/annual-general-meetings

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5. Aufzeichnungsdatum

28. Mai 2024, 24:00 Uhr (MESZ)

(Technisch maßgeblicher

Im Verhältnis zur Gesellschaft bestehen nach § 67 Abs. 2 S. 1 AktG Rechte und

Bestandsstichtag, sog.

Technical Record Date)

Pflichten aus Aktien nur für und gegen den im Aktienregister Eingetragenen.

Für das Teilnahmerecht sowie für die Anzahl der einem Aktionär zustehen-

den Stimmrechte ist demgemäß der Eintragungsstand des Aktienregisters am

Tag der Hauptversammlung maßgeblich. Aus abwicklungstechnischen Grün-

den werden in der Zeit von Mittwoch, 29. Mai 2024, bis einschließlich Diens-

tag, 04. Juni 2024, keine Umschreibungen im Aktienregister vorgenommen.

Deshalb entspricht der Eintragungsstand des Aktienregisters am Tag der

Hauptversammlung dem Stand nach der letzten Umschreibung am Dienstag,

den 28. Mai 2024. Technisch maßgeblicher Bestandsstichtag (sog. Technical

Record Date) ist mithin der Ablauf des 28. Mai 2024.

Im Format gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2018/1212:

20240528; 22:00 UTC (koordinierte Weltzeit)

6. Internetseite zur Hauptversammlung /

Uniform Resource Locator (URL)

https://www.flatexdegiro.com/de/investor-relations/annual-general-meetings

Die vollständigen Angaben nach der Durchführungsverordnung (EU) 2018/1212 einschließlich der Abschnitte D und E finden Sie unter https://www.flatexdegiro.com/de/investor-relations/annual-general-meetings.

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Überblick über die Tagesordnung

1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts für das Geschäfts-

jahr 2023, des gebilligten Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts für das

Geschäftsjahr 2023 sowie des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2023

7

2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

7

3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands

für das Geschäftsjahr 2023

8

4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

für das Geschäftsjahr 2023

8

5. Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2024, des Prüfers für die etwaige prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts für das erste Halbjahr 2024 sowie des Prüfers für eine etwaige

prüferische Durchsicht unterjähriger Finanzinformationen

8

6.

Beschlussfassung über die Wahl des Prüfers des Nachhaltigkeitsberichts

für das Geschäftsjahr 2024

9

7.

Beschlussfassung über die Billigung des nach § 162 AktG erstellten

und geprüften Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2023

9

8.

Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungssystems für die Vorstandsmitglieder

10

9. Beschlussfassung über die Ermächtigung zur Gewährung von Bezugsrechten auf Aktien der Gesellschaft (Aktienoptionsplan 2024) und die Schaffung eines Bedingten Kapitals

2024 sowie über die entsprechende Satzungsänderung

11

10. Beschlussfassungen über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG und zu deren weiteren Verwendung ohne Möglichkeit

zum Ausschluss etwaiger Bezugs- und Andienungsrechte

17

11.

Beschlussfassungen über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gemäß

§ 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG und zu deren weiteren Verwendung mit möglichem Ausschluss

des Bezugs- und Andienungsrechts

18

12.

Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien über multilaterale

Handelssysteme und zum Einsatz von Derivaten im Rahmen des Erwerbs eigener Aktien

gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG

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Einberufung

der ordentlichen (virtuellen)

Hauptversammlung 2024

Kennung des Ereignisses: FTK_flatexDEGIRO_AG_AGM:062024

flatexDEGIRO AG Frankfurt am Main

WKN: FTG111

ISIN: DE000FTG1111

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Wir laden unsere Aktionäre zu der als

virtuelle Hauptversammlung gemäß § 118a Aktiengesetz ("AktG")

ohne physische Präsenz der Aktionäre und deren Bevollmächtigten

(mit Ausnahme der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter)

am Dienstag, den 04. Juni 2024, mit Beginn 10:00 Uhr (MESZ),

stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.

Eine physische Teilnahme der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten am Ort der Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes, dem Geschäftssitz der flatexDEGIRO AG, Omniturm, Große Gallusstraße 16 - 18, 60312 Frankfurt am Main, ist ausgeschlossen. Ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre bzw. deren Bevollmächtigte können jedoch im Wege elektronischer Kommunikation über den passwortgeschützten Internetservice unter der Internetadresse

https://www.flatexdegiro.com unter "Investor Relations"

in dem Unterpunkt "HV & Prospekt", dort unter "Hauptversammlung 2024", die gesamte Hauptversammlung in Bild und Ton live über das Internet verfolgen und per Videokommunikation Anträge stellen, Redebeiträge leisten und Fragen stellen. Die Stimmrechtsausübung der ordnungsgemäß angemeldeten Aktionäre erfolgt - durch die Aktionäre selbst oder deren Bevollmächtigte - ausschließlich im Wege der Briefwahl (schriftlich oder im Wege elektronischer Kommunikation) oder durch Vollmachtserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertre- ter. Bitte beachten Sie zur Anmeldung zur Hauptversammlung, zur Ausübung des Stimmrechts und zu den weiteren Rechten der Aktionäre die Hinweise am Ende dieser Einberufung im Abschnitt "III. Informationen zur Durchführung der virtuellen Hauptversammlung".

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I. Tagesordnung

  1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2023, des gebilligten Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2023 sowie des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2023
    Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist zu diesem Tagesordnungspunkt kein Beschluss zu fassen, da der Aufsichtsrat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und Konzernab- schluss bereits gebilligt und den Jahresabschluss damit festgestellt hat.
    Die unter diesem Tagesordnungspunkt genannten Unterlagen enthalten auch den erläuternden Bericht zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Handelsgesetzbuch ("HGB"). Die genannten Unterlagen sind ebenso wie die zusammengefasste Erklärung zur Unternehmensführung nach §§ 289f, 315d HGB für das Geschäftsjahr 2023 und der gesonderte nichtfinanzielle Konzernbericht für das Geschäftsjahr 2023 von der Einberufung an und auch während der Hauptversammlung auf der Internetseite der Gesellschaft unter https://www.flatexdegiro.com unter "Investor Relations" in dem Unterpunkt "HV & Prospekt", dort unter "Hauptversammlung 2024" zugänglich.
  2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

Der im Jahresabschluss der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2023 ausgewiesene Bilanzgewinn von EUR 75.543.583,81 wird wie folgt verwendet:

Ausschüttung einer Dividende in

Höhe von 0,04 EUR je

dividendenberechtigter Stückaktie

EUR

4.

401 .301 ,92*

Einstellung in die anderen Gewinnrücklagen

EUR

71 .

11 42.

281 ,89*

Gewinnvortrag

EUR

0,00

Bilanzgewinn:

EUR

75.

543.

583,81

  • Die Dividendensumme und der in die anderen Gewinnrücklagen einzustellende Restbetrag in vorstehendem Gewinnverwendungsvorschlag basieren auf dem zum Zeitpunkt der Einbe- rufung der Hauptversammlung bestehenden Grundkapital in Höhe von EUR 110.032.548,00, eingeteilt in 110.032.548 dividendenberechtigten Stückaktien.
    Die Anzahl der dividendenberechtigten Aktien kann sich bis zum Zeitpunkt der Beschluss- fassung der Hauptversammlung über die Verwendung des Bilanzgewinns aufgrund der bestehenden Aktienoptionsprogramme ändern. In diesem Fall wird der Hauptversammlung ein entsprechend angepasster Beschlussvorschlag zur Gewinnverwendung unterbreitet werden, der unverändert eine Ausschüttung von EUR 0,04 je dividendenberechtigter Stückaktie vorsieht.
    Die Anpassung erfolgt dabei wie folgt: Sofern sich die Anzahl der dividendenberechtigten Aktien und damit die Dividendensumme erhöht, vermindert sich der in die anderen Gewinn- rücklagen einzustellende Betrag entsprechend.
    Der Anspruch auf die Dividende ist am dritten auf die Hauptversammlung folgenden Geschäftstag, das heißt am 07. Juni 2024, fällig.

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3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2023

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2023 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. Über die Entlastung soll im Wege der Einzel- entlastung, also für jedes Vorstandsmitglied gesondert, abgestimmt werden. Zur Entlastung stehen die folgenden im Geschäftsjahr 2023 amtierenden Mitglieder des Vorstands an:

  1. Frank Niehage, LL.M. (University of Houston Law Center) (Vorsitzender des Vorstands)
  2. Dr. Benon Janos (Mitglied des Vorstands)
  3. Stephan Simmang (Mitglied des Vorstands)
  4. Muhamad Said Chahrour (Stellvertretender Vorsitzender des Vorstands und COO bis einschließlich 28. Juli 2023)

Herr Niehage hat sein Amt als Vorsitzender und Mitglied des Vorstands zwischenzeitlich mit Wirkung zum Ablauf des 30. April 2024 niedergelegt.

  1. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023
    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2023 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. Über die Entlastung soll im Wege der Ein- zelentlastung, also für jedes Aufsichtsratsmitglied gesondert, abgestimmt werden. Zur Entlastung stehen die folgenden im Geschäftsjahr 2023 amtierenden Mitglieder des Aufsichtsrats an:
    1. Martin Korbmacher (Vorsitzender des Aufsichtsrats)
    2. Stefan Müller (Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats)
    3. Herbert Seuling (Mitglied des Aufsichtsrats)
    4. Aygül Özkan (Mitglied des Aufsichtsrats)
    5. Britta Lehfeldt (Mitglied des Aufsichtsrats seit 22. Juni 2023)
  2. Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2024, des Prüfers für die etwaige prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanz- berichts für das erste Halbjahr 2024 sowie des Prüfers für eine etwaige prüferische Durchsicht unterjähriger Finanzinformationen
    Der Aufsichtsrat schlägt - gestützt auf eine entsprechende Empfehlung und Präferenz seines Gemeinsamen Risiko- und Prüfungsausschusses - vor, folgenden Beschluss zu fassen:

Die Baker Tilly GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, wird zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2024, zum Prüfer für die etwaige prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts für das erste Halbjahr 2024 sowie zum Prüfer für eine etwaige prüferische Durchsicht unterjähriger Finanzinformationen im Geschäftsjahr 2024 und 2025 bis zur nächsten ordentlichen Hauptversammlung gewählt.

Der Empfehlung und Präferenz des Gemeinsamen Risiko- und Prüfungsausschusses ist ein nach Art. 16 Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom

16. April 2014 über spezifische Anforderungen an die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öf- fentlichem Interesse und zur Aufhebung des Beschlusses 2005/909/EG der Kommission ("EU-Ab-schlussprüferverordnung") durchgeführtes Auswahlverfahren vorangegangen. Im Anschluss dar- an hat der Gemeinsame Risiko- und Prüfungsausschuss dem Aufsichtsrat die Baker Tilly GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, und die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesell- schaft, Hamburg, für das ausgeschriebene Prüfungsmandat empfohlen und eine begründete Prä- ferenz für die Baker Tilly GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, mitgeteilt.

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Der Gemeinsame Risiko- und Prüfungsausschuss hat zudem gemäß Art. 16 Abs. 2 Unterabs. 3 der EU-Abschlussprüferverordnung in seiner Empfehlung erklärt, dass diese frei von ungebühr- licher Einflussnahme durch Dritte getroffen worden ist und ihm keine die Auswahlmöglichkeiten beschränkende Vertragsklausel im Sinne von Art. 16 Abs. 6 der EU-Abschlussprüferverordnung auferlegt wurde.

Die Baker Tilly GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, hat gegenüber dem Gemeinsamen Risiko- und Prüfungsausschuss erklärt, dass keine geschäftlichen, finanziellen, persönlichen oder sonstigen Beziehungen zwischen ihr, ihren Organen und Prüfungsleitern einer- seits und dem Unternehmen und seinen Organmitgliedern andererseits bestehen, die Zweifel an ihrer Unabhängigkeit begründen können.

6. Beschlussfassung über die Wahl des Prüfers des Nachhaltigkeitsberichts für das Geschäftsjahr 2024

Der Aufsichtsrat schlägt - gestützt auf die entsprechende Empfehlung seines Gemeinsamen Risiko- und Prüfungsausschusses - vor, folgenden Beschluss zu fassen:

Die Baker Tilly GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, wird mit Wir- kung zum Inkrafttreten des Gesetzes zur Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive in deutsches Recht ("CSRD-Umsetzungsgesetz") als Prüfer des Nachhaltigkeitsbe- richts für das Geschäftsjahr 2024 gewählt.

Der Aufsichtsrat hat den Beschluss nur zu vollziehen, wenn nach dem CSRD-Umsetzungsge- setz ein für das Geschäftsjahr 2024 zu erstellender Nachhaltigkeitsbericht verpflichtend extern durch einen von der Hauptversammlung zu bestellenden Prüfer zu prüfen ist. Weitere Voraussetzung für den Vollzug ist, dass das CSRD-Umsetzungsgesetz keine Regelung für das Geschäftsjahr 2024 vorsieht, welche die Bestellung des Prüfers des Nachhaltigkeitsberichts durch die Hauptversammlung ohne ein sonst ersatzweise durchzuführendes gerichtliches Bestellungsverfahren entbehrlich machen würde.

7. Beschlussfassung über die Billigung des nach § 162 AktG erstellten und geprüften Vergütungs- berichts für das Geschäftsjahr 2023

Gemäß § 162 AktG haben Vorstand und Aufsichtsrat börsennotierter Gesellschaften jährlich einen Bericht über die den Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats im letzten Geschäftsjahr gewährte und geschuldete Vergütung ("Vergütungsbericht") zu erstellen. Der Vergütungsbe- richt der flatexDEGIRO AG für das Geschäftsjahr 2023 wurde gemäß § 162 Abs. 3 AktG durch den Abschlussprüfer daraufhin geprüft, ob die gesetzlich geforderten Angaben nach

  • 162 Abs. 1 und 2 AktG gemacht wurden. Der Vermerk über die Prüfung des Vergütungsberichts ist dem Vergütungsbericht beigefügt.
  • 120a Abs. 4 Satz 1 AktG sieht vor, dass die Hauptversammlung über die Billigung dieses nach
  • 162 AktG erstellten und geprüften Vergütungsberichts für das vorausgegangene Geschäftsjahr beschließt.

Der nach § 162 AktG erstellte Vergütungsbericht der flatexDEGIRO AG für das Geschäftsjahr 2023 und der Vermerk über dessen Prüfung durch die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft sind im Anschluss an diese Tagesordnung unter "II. Ergänzende Angaben, Hinweise und Berichte an die Hauptversammlung" in den Angaben "1. Zu Punkt 7 der Tagesordnung: Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2023" wiedergegeben. Der Vergütungsbericht ist zudem von der Einberufung der Hauptversammlung an und auch während der gesamten Hauptversammlung über die Internetad-

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resse https://www.flatexdegiro.com unter "Investor Relations" in dem Unterpunkt "HV & Prospekt", dort unter "Hauptversammlung 2024" zugänglich.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

Der im Anschluss an die Tagesordnung unter "II. Ergänzende Angaben, Hinweise und Berichte an die Hauptversammlung" in den Angaben "1. Zu Punkt 7 der Tagesordnung: Vergütungsbe- richt für das Geschäftsjahr 2023" wiedergegebene Vergütungsbericht der flatexDEGIRO AG für das Geschäftsjahr 2023 wird gebilligt.

8. Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungssystems für die Vorstandsmitglieder

Gemäß § 120a Abs. 1 AktG beschließt die Hauptversammlung der börsennotierten Gesellschaft mindestens alle vier Jahre sowie bei jeder wesentlichen Änderung des Vergütungssystems über die Billigung des vom Aufsichtsrat vorgelegten Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder.

Zuletzt hat die Hauptversammlung der Gesellschaft am 13. Juni 2023 das System zur Vergütung der Vorstandsmitglieder gebilligt. Der Aufsichtsrat überprüft das Vergütungssystem des Vorstands regelmäßig - auch hinsichtlich der Interessen der Investoren - und passt dieses bei Bedarf an.

Der Vergütungskontrollausschuss hat eine Empfehlung für die Anpassung des Vergütungssystems ausgesprochen, die im April 2024 dem Aufsichtsrat vorgelegt und von diesem beschlossen wurde. In dessen Folge wurden Veränderungen an der Ausgestaltung der erfolgsabhängigen variablen Vergütungsbestandteile sowie der weiteren vertraglichen Regelungen vorgenommen. Dies um- fasst die Änderung der Bemessung der Zielerreichung der kurzfristigen variablen Vergütung (Short Term Incentive, "STI"), indem die finanziellen Leistungskriterien künftig über drei Jahre bemessen werden, sowie die Umgestaltung der langfristigen variablen Vergütung (Long Term Incentive, "LTI").

Im STI werden neben den finanziellen Leistungskriterien auch nichtfinanzielle Kriterien einbezogen. Die nichtfinanziellen Leistungskriterien umfassen Erfolgsfaktoren des Unternehmens, die sich nicht unmittelbar in der Gewinn- und Verlustrechnung bzw. in bilanziellen Positionen ausdrücken, für den nachhaltigen Erfolg der flatexDEGIRO aber unerlässlich sind. Diese teilen sich auf in Commercials und Nachhaltigkeitskriterien, die mit jeweils 20 % - 30 % im STI gewichtet werden.

Beim LTI wird die Entwicklung des Aktienkurses innerhalb eines dreijährigen Referenzzeitraums und die Einhaltung von Schwellenwerten von risikoadjustierenden Faktoren innerhalb der vierjährigen Wartezeit betrachtet. Die risikoadjustierenden Faktoren des LTI setzen sich aus den Eigenmitteln der Gesellschaft, ihrer Liquidität und der Verschuldung des Unternehmens zusammen und werden anhand von Schwellenwerten ermittelt. Der Aufsichtsrat der flatexDEGIRO AG hat insbesondere die im Rahmen der vergangenen Hauptversammlung 2023 von den Investoren gegebenen Hinweise aufgenommen und in die Überarbeitung des Vergütungssystems einfließen lassen.

Es wurde eine Regelung im Falle eines Kontrollwechsels der Gesellschaft ("Change of Control- Klausel") vorgesehen und die Höhe der festgelegten Maximalvergütung nach § 87a AktG für die Vorstandsmitglieder signifikant reduziert. Für den Vorstandsvorsitzenden beläuft sich die Maximal- vergütung danach auf EUR 9.500.000,00 statt wie bisher EUR 15.000.000,00 und für ordentliche Vorstandsmitglieder beläuft sich die Maximalvergütung danach auf EUR 7.500.000,00 statt wie bisher EUR 12.000.000,00.

Vor dem Hintergrund der Rückäußerungen der Investoren sowie in Anbetracht der gesteigerten Fokussierung auf eine nachhaltige Anreizwirkung soll durch die Überarbeitung des LTI ein verstärk- ter Aktienbezug im Vergütungssystem etabliert werden. Hierzu soll als LTI ein Aktienoptionsplan ("Aktienoptionsplan 2024") als Nachfolgemodell zu den bisherigen Stock Appreciation Rights ("SAR") eingeführt werden (siehe Tagesordnungspunkt 9). Die Umstellung auf ein echtes aktien-

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flatexDEGIRO AG published this content on 26 April 2024 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 26 April 2024 16:07:48 UTC.