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PROTOKOLL

23. Ordentliche Generalversammlung der INFICON Holding AG Donnerstag, 04. April 2024, 09.30 Uhr

Tagesordnung:

  1. Genehmigung des Lageberichts, der Jahresrechnung der INFICON Holding AG und der Konzernrechnung der INFICON Gruppe für das Geschäftsjahr 2023
    Der Verwaltungsrat beantragt die Genehmigung.
  2. Nicht finanzielle Berichterstattung nach Obligationsrecht (OR)
    Der Verwaltungsrat beantragt der Generalversammlung, den Bericht über nicht-finanzielle Belange (in einer konsultativen Abstimmung) für das Geschäftsjahr 2023 zu genehmigen.
  3. Entlastung der Mitglieder des Verwaltungsrates
    Der Verwaltungsrat beantragt, seinen Mitgliedern für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr 2023 Entlastung zu erteilen.
  4. Verwendung des Bilanzergebnisses der INFICON Holding AG / Ausschüttung einer Dividende

Gewinnvortrag zu Beginn des Jahres 2023

CHF

153'917'105

Gewinn auf eigene Aktien

CHF

135'359

Ausschüttung an die Aktionäre 2023

CHF

-43'943'796

Jahresergebnis 2023

CHF

19'597'836

Gewinnvortrag per 31. Dezember 2023

CHF

129'706'504

Gewinnvortrag per 1. Januar 2024

CHF

129'706'504

Ausschüttung einer Dividende von brutto CHF 20.00 pro

Aktie

CHF

-48'903'220

Vortrag auf neue Rechnung

CHF

80'803'284

Der Verwaltungsrat beantragt, eine Dividende von brutto CHF 20.00 pro Aktie auszuschütten und den verbleibenden Betrag auf neue Rechnung vorzutragen.

Als Ex-Datum ist Montag, 8. April 2024, als Record-Date Dienstag, 9. April 2024 und als Zahldatum der Ausschüttung an die Aktionäre Mittwoch, 10. April 2024, vorgesehen.

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PROTOKOLL

Gemäss Art. 698 Abs. 2 Ziff. 4 OR und den Statuten ist die Generalversammlung für die Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinnes und die Ausschüttung einer Dividende zuständig.

5. Wahl der Mitglieder des Verwaltungsrates, des Präsidenten des Verwaltungsrates

Erläuterung des Verwaltungsrats:

Frau Vanessa Frey sowie die Herren Dr. Beat Lüthi, Beat Siegrist, Dr. Reto Suter und Lukas Winkler haben sich bereit erklärt, eine Wiederwahl anzunehmen.

Gemäss Art. 698 Abs. 2 Ziff. 2 und Abs. 3 Ziff. 1 sowie den Statuten ist die Generalversammlung für die vorstehenden Wahlen zuständig.

  1. Wiederwahl von Herrn Dr. Beat E. Lüthi als Mitglied und Präsident des Verwaltungsrates
    Der Verwaltungsrat beantragt, Herrn Dr. Beat E. Lüthi für die Amtsdauer von einem Jahr bis zum Abschluss der nächsten ordentlichen Generalversammlung als Mitglied und Präsident des Verwaltungsrates wiederzuwählen.
  2. Wiederwahl von Frau Vanessa Frey als Mitglied des Verwaltungsrates
    Der Verwaltungsrat beantragt, Frau Vanessa Frey für die Amtsdauer von einem Jahr bis zum Abschluss der nächsten ordentlichen Generalversammlung als Mitglied des Verwaltungsrates wiederzuwählen.
  3. Wiederwahl von Herrn Beat Siegrist als Mitglied des Verwaltungsrates
    Der Verwaltungsrat beantragt, Herrn Beat Siegrist für die Amtsdauer von einem Jahr bis zum Abschluss der nächsten ordentlichen Generalversammlung als Mitglied des Verwaltungsrates wiederzuwählen.
  4. Wiederwahl von Herrn Dr. Reto Suter als Mitglied des Verwaltungsrates
    Der Verwaltungsrat beantragt, Herrn Dr. Reto Suter für die Amtsdauer von einem Jahr bis zum Abschluss der nächsten ordentlichen Generalversammlung als Mitglied des Verwaltungsrates zu wiederzuwählen.
  5. Wiederwahl von Herrn Lukas Winkler als Mitglied des Verwaltungsrates
    Der Verwaltungsrat beantragt, Herrn Lukas Winkler für die Amtsdauer von einem Jahr bis zum Abschluss der nächsten ordentlichen Generalversammlung als Mitglied des Verwaltungsrates wiederzuwählen.

6. Wahlen in den Vergütungsausschuss

6.1 Wiederwahl von Herrn Beat Siegrist als Mitglied des Vergütungsausschusses (Compensation and HR Committee)

Der Verwaltungsrat beantragt, Herrn Beat Siegrist für die Amtsdauer von einem Jahr bis zum Abschluss der nächsten ordentlichen Generalversammlung als Mitglied des Vergütungsausschusses wiederzuwählen.

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PROTOKOLL

  1. Wiederwahl von Herrn Dr. Reto Suter als Mitglied des Vergütungsausschusses (Compensation and HR Committee)
    Der Verwaltungsrat beantragt, Herrn Dr. Reto Suter für die Amtsdauer von einem Jahr bis zum Abschluss der nächsten ordentlichen Generalversammlung als Mitglied des Vergütungsausschusses wiederzuwählen.
  2. Wahl von Herrn Lukas Winkler als Mitglied des Vergütungsausschusses (Compensation and HR Committee)
    Der Verwaltungsrat beantragt, Herrn Lukas Winkler für die Amtsdauer von einem Jahr bis zum Ab- schluss der nächsten ordentlichen Generalversammlung als Mitglied des Vergütungsausschusses wiederzuwählen.
    Hinweis des Verwaltungsrates:
    Der Verwaltungsrat bestimmt Herrn Beat Siegrist, vorbehältlich seiner Wahl in den Verwaltungsrat und in den Vergütungsausschuss zum Präsidenten des Vergütungsausschusses.
    Gemäss Art. 698 Abs. 3 Ziff. 2 OR und den Statuten ist die Generalversammlung für die vor- stehenden Wahlen zuständig.
  1. Wahl des Unabhängigen Stimmrechtsvertreters
    Der Verwaltungsrat beantragt, die Baur Hürlimann AG, Bahnhofplatz 9, 8021 Zürich, für die Dauer eines Jahres bis zum Abschluss der nächsten ordentlichen Generalversammlung als unabhängige Stimmrechtsvertreterin zu wählen.
    Gemäss Art. 698 Abs. 3 Ziff. 3 OR und den Statuten ist die Generalversammlung für die Wahl des unabhängigen Stimmrechtsvertreters zuständig. Baur Hürlimann AG bestätigte, dass sie die für die Ausübung des Mandates geforderte Unabhängigkeit besitzt.
  2. Wahl der Revisionsstelle
    Der Verwaltungsrat beantragt, die KPMG AG, Zürich, als Revisionsstelle für eine Amtsdauer von einem Jahr bis zum Abschluss der nächsten ordentlichen Generalversammlung wiederzuwählen.
    Gemäss Art. 698 Abs. 2 Ziff. 2 OR und den Statuten ist die Generalversammlung für die Wahl der Revisionsstelle zuständig. KPMG AG bestätigte, dass sie die für die Ausübung des Mandates erforderte Unabhängigkeit besitzt.
  3. Konsultativabstimmung über den Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2023
    Der Verwaltungsrat beantragt, dem Vergütungsbericht 2023 in einer Konsultativabstimmung zuzustimmen.
  4. Genehmigung der Vergütungen des Verwaltungsrats

Der Verwaltungsrat beantragt die Genehmigung der Vergütung an die Mitglieder des Verwaltungsrates für die bevorstehende Amtsperiode (4. April 2024 bis zum Abschluss der nächsten ordentlichen Generalversammlung) in der Höhe von insgesamt maximal CHF 800'000 (inklusive Sozialversicherungsabgaben), davon 2/3 in bar und 1/3 in INFICON Aktien.

Erläuterung

Die Vergütungen der Mitglieder des Verwaltungsrates bestehen aus einem festen jährlichen Honorar in bar (2/3 der Gesamtkompensation) und einer definierten Anzahl INFICON Aktien (1/3 der Gesamtkompensation), die einer dreijährigen Sperrfrist unterliegen. Die Gesamtsumme der

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Vergütungen wird zur Genehmigung durch die Generalversammlung für die Dauer der bevorstehenden Amtsperiode vorgelegt.

Gemäss Art. 698 Abs. 3 Ziff. 4 OR und den Statuten ist die Generalversammlung für die Beschlussfassung über die Vergütungen des Verwaltungsrates zuständig.

11. Genehmigung der Vergütungen der Geschäftsleitung

Der Verwaltungsrat beantragt die Genehmigung der Gesamtvergütung an die Mitglieder der Geschäftsleitung für das laufende Geschäftsjahr in der Höhe von insgesamt maximal CHF 2'050'000.

Erläuterung:

Die Vergütung der Mitglieder der Geschäftsleitung besteht aus einer fixen, in bar zu entrichtenden Grundvergütung, Nebenleistungen, einer kurzfristigen variablen erfolgsabhängigen Vergütung in bar und einer langfristigen variablen erfolgsabhängigen Vergütung in Aktien.

Der Betrag von CHF 2'050'000 setzt sich zusammen aus:

der fixen jährlichen Vergütung in der Höhe von CHF 450'000 gültig vom 1. Juli 2024 bis 31. Dezember 2024;

der kurzfristigen variablen erfolgsabhängigen Vergütung für 2024 in der Höhe von maximal CHF 800'000;

der langfristigen variablen erfolgsabhängigen Vergütung für 2024 in der Höhe von maximal CHF

800'000.

In Anbetracht der vorgeschlagenen Änderung des Abstimmungsprozesses und der Betrachtungs- periode (siehe Traktandum 12.), beinhaltet dieser Betrag die für die Periode vom 1. Juli 2024 bis

31. Dezember 2024 fixe Grundvergütung von maximal CHF 450'000 sowie für das laufende Geschäftsjahr 2024 die variable kurz- und langfristige Vergütung von CHF 1'600'000. Die fixe

Vergütung wurde gegenüber der Vorjahresperiode von sechs Monaten um CHF 50'000 erhöht. Die variable Vergütung wurde um CHF 200'000 auf CHF 1'600'000 erhöht. Dies ist auf die Einführung einer langfristigen, variablen, erfolgsabhängigen Vergütung und die damit zusammenhängende neue Aufteilung in die drei Elemente 1) fixe Vergütung, 2) kurzfristige variable erfolgsabhängige Vergütung und 3) langfristige variable erfolgsabhängige Vergütung, zurückzuführen.

Der zu genehmigende Betrag von CHF 2'050'000 ist jedoch tiefer als der im Vorjahr genehmigte Betrag. Dies ist darauf zurückzuführen, dass die fixe Grundvergütung nur mit sechs Monaten berücksichtig wird (für die Periode vom 1. Juli 2024 bis 31. Dezember 2024). Der zu genehmigen- de Betrag für die fixe Grundvergütung für die Periode ab 1. Januar 2025 ist in der Abstimmung über die Genehmigung der Vergütung der Geschäftsleitung für das folgende Geschäftsjahr (siehe Traktandum 13.) enthalten.

Gemäss Art. 698 Abs. 3 Ziff. 4 OR und den Statuten ist die Generalversammlung für die Beschlussfassung über die Vergütung der Geschäftsleitung zuständig. Weitere Einzelheiten zu den Grundlagen der Vergütung der Geschäftsleitung sind im Vergütungsbericht erläutert.

12. Anpassung der Statuten Vergütung

Der Verwaltungsrat beantragt die Änderung von Artikel 19, Artikel 21a Abs. 1, 2, 3, 4 und 5 sowie Artikel 21b Abs. 1 und 8 entsprechend der nachfolgenden Darstellung:

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Bestehende Fassung

Beantragte Fassung

(Ergänzungen unterstrichen/

Streichungen durchgestrichen)

Artikel 19

Artikel 19

Die Vergütung des Verwaltungsrates

Die Vergütung des Verwaltungsrates

besteht aus einem festen jährlichen

besteht aus einem festen jährlichenfixen

Honorar, wovon ein Drittel in Aktien

Honorar, wovon ein Drittelfür die Arbeit im

ausgerichtet wird. Die Gesamtsumme

Verwaltungsrat und dessen Ausschüsse,

dieser Vergütungen wird vom

das teilweise in bar und teilweisein Aktien

Verwaltungsrat jährlich der

ausgerichtet wird. Die Gesamtsumme

Generalversammlung zur verbindlichen

dieser Vergütungen wird vom

Genehmigung für die Periode der

Verwaltungsrat jährlich der

bevorstehenden Amtsperiode vorgelegt.

Generalversammlung zur verbindlichen

Lehnt die Generalversammlung einen

Genehmigung für die Periode der

Antrag des Verwaltungsrates ab, so kann

bevorstehenden Amtsperiode vorgelegt.

der Verwaltungsrat an der gleichen, an

Lehnt die Generalversammlung einen

einer ausserordentlichen oder an der

Antrag des Verwaltungsrates ab, so kann

nächsten ordentlichen

der Verwaltungsrat an der gleichen, an

Generalversammlung neue Anträge

einer ausserordentlichen oder an der

stellen. Die Gesellschaft kann die

nächsten ordentlichen

erforderlichen Aktien auf dem Markt

Generalversammlung neue Anträge

erwerben oder in der Form einer

stellen. Die Gesellschaft kann die

bedingten Kapitalerhöhung bereitstellen.

erforderlichen Aktien auf dem Markt

erwerben oder in der Form einer

bedingten Kapitalerhöhung bereitstellen.

Artikel 21a Abs. 1, 2, 3, 4 und 5

Artikel 21a Abs. 1, 2, 3, 4 und 5

Die Vergütung der Mitglieder der

Die Vergütung der Mitglieder der

Geschäftsleitung besteht aus einer fixen,

Geschäftsleitung besteht aus einer fixen,

in bar zu entrichtenden Grundvergütung,

in bar zu entrichtenden Grundvergütung,

(einschliesslich Nebenleistungen), einer

(einschliesslichNebenleistungen), einer

variablen erfolgsabhängigen Vergütung

kurzfristigenvariablen erfolgsabhängigen

und langfristigen Vergütungselementen.

Vergütung und einerlangfristigen

Vergütungselementen.

Die Zielvorgaben für die

erfolgsabhängige Vergütung werden vom

Die Zielvorgaben für die kurzfristige

Verwaltungsrat auf Antrag des

variableerfolgsabhängige Vergütung

Vergütungsausschusses für jedes

werden vom Verwaltungsrat auf Antrag

Geschäftsleitungsmitglied unter

des Vergütungsausschusses für jedes

Berücksichtigung von

Geschäftsleitungsmitglied unter

gesamtunternehmerischen (bspw.

Berücksichtigung von

finanzielles Ergebnis der Gruppe) und

gesamtunternehmerischen (bspw.

individuellen (finanziellen und nicht

finanzielles Ergebnis der Gruppe) und

finanziellen) Kriterien festgelegt.

individuellen (finanziellen und nicht

finanziellen) Kriterien festgelegt. Die

kurzfristige variable erfolgsabhängige

Vergütung darf maximal 100% der fixen

Vergütung betragen.

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Die langfristigen Vergütungselemente sind ist aktienbasiert und orientierten sich an Rolle und Funktion des Geschäftsleitungsmitglieds. Die Höhe dieser langfristigen Vergütungselemente kann fix oder aber auch erfolgsabhängig festgelegt werden. Der Verwaltungsrat oder, soweit an ihn delegiert, der Vergütungsausschuss, stellen die Anbindung an die langfristigen Ziele der Gesellschaft sicher.

Die variable, erfolgsabhängige Vergütung darf maximal 200% der fixen Vergütungselemente betragen.

Der Verwaltungsrat oder, soweit an ihn delegiert, der Vergütungsausschuss legen Leistungswerte und die kurz- und langfristigen variablen Vergütungselemente, deren Höhe und Erreichung, sowie die Zuteilungsbedingungen, Ausübungsbedingungen und -fristen sowie allfällige Sperrfristen und Verfallsbedingungen fest. Sie können vorsehen, dass aufgrund des Eintritts im Voraus bestimmter Ereignisse wie etwa einem Kontrollwechsel oder der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses Ausübungsbedingungen und - fristen und Sperrfristen weitergelten, verkürzt oder aufgehoben werden, Vergütungen unter Annahme der Erreichung der Zielwerte ausgerichtet werden oder Vergütungen verfallen.

Artikel 21b Abs. 1

Die Generalversammlung genehmigt die Anträge des Verwaltungsrates in Bezug auf die Gesamtbeträge für:

1. die maximale fixe Vergütung der Geschäftsleitung für die Periode vom 1. Juli des Jahres, in welchem der Verwaltungsrat die Genehmigung beantragt, bis zum 30. Juni des folgenden Jahres;

Die langfristigenVergütungselemente sindistaktienbasiert und orientiertensich an Rolle und Funktion des Geschäftsleitungsmitglieds. Die Höhe dieser langfristigen Vergütungselementekann fix oder aber auch variabelerfolgsabhängig festgelegt werden. Der Verwaltungsrat oder, soweit an ihn delegiert, der Vergütungsausschuss, stellen die Anbindung an die langfristigen Ziele der Gesellschaft sicher.

Die langfristige variable erfolgsabhängige Vergütung, bewertet im Zeitpunkt der Zuteilung (Grant), darf maximal 100% der fixen Vergütung betragen.Die variable, erfolgsabhängige Vergütung, darf maximal 200% der fixen Vergütungselemente betragen.

Der Verwaltungsrat oder, soweit an ihn delegiert, der Vergütungsausschuss legen die ParameterLeistungswerte und diederkurz- und langfristigen variablen erfolgsabhängigenVergütungselemente, zum Beispielderen Höhe, Leistungszieleund Erreichung, sowie die Zuteilungsbedingungen, Ausübungsbedingungen und -fristen sowie allfällige Sperrfristen und Verfallsbedingungen fest. Sie können vorsehen, dass aufgrund des Eintritts im Voraus bestimmter Ereignisse wie etwa einem Kontrollwechsel oder der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses Ausübungsbedingungen und - fristen und Sperrfristen weitergelten, verkürzt oder aufgehoben werden, Vergütungen unter Annahme der Erreichung der Zielwerte ausgerichtet werden oder Vergütungen verfallen.

Artikel 21b Abs. 1 und 8

Die Generalversammlung genehmigt diedenAnträgeAntragdes Verwaltungsrates in Bezug auf diedenGesamtbeträgeGesamtbetragfür 1.die maximale fixe und variable erfolgsabhängigeVergütung der Geschäftsleitung für das folgende Geschäftsjahrdie Periode vom 1. Juli des Jahres, in welchem der Verwaltungsrat die Genehmigung beantragt, bis zum 30. Juni des folgenden Jahres;

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2. die variable Vergütung der

2. die variable Vergütung der

Geschäftsleitung für das vergangene

Geschäftsleitung für das vergangene

abgelaufene Geschäftsjahr.

abgelaufene Geschäftsjahr.

[…]

[…]

Der Generalversammlung wird zudem der

Vergütungsbericht zur

Konsultativabstimmung vorgelegt.

Erläuterung:

Die beantragten Statutenänderungen decken folgende drei Punkte ab:

  1. Die Obergrenze für die variable Vergütung von 200% der fixen Vergütung wurde neu aufgeteilt in eine Obergrenze für die kurzfristige variable erfolgsabhängig Vergütung und eine Obergrenze für die langfristige Vergütung, von je 100% der fixen Vergütung.
  2. Die Statutenänderung zur Abstimmung über die Vergütung bezwecken eine höhere Planungssicherheit, indem die Betrachtungsperiode für die fixe Grundvergütung angepasst wird und sich neu auf ein Geschäftsjahr bezieht. Dieser Ansatz entspricht der im Vergütungsbericht angewandten Methodik der Betrachtungsperiode und gibt den Aktionären die Möglichkeit, die in einem bestimmten Geschäftsjahr gewährte Vergütung direkt mit der von den Aktionären an der Generalversammlung genehmigten Vergütungshöhe zu vergleichen. Zudem erfolgt die Abstimmung prospektiv für das folgende Geschäftsjahr, um zu verhindern, dass die Generalversammlung über die fixe Vergütung für ein Jahr abstimmt, welches bereits begonnen hat (Art. 21b Abs. 1).
    Zudem wird mit dieser Statutenänderung ein Schriftfehler behoben. Die aktuellen Statuten, welche online zur Verfügung stehen, haben einen anderen Wortlaut betreffend der Abstimmungsmethode der variablen Vergütung, als effektiv von den Aktionären an der Generalversammlung in 2014 genehmigt und praktisch umgesetzt wurde. Konkret hatten die Aktionäre an der Generalversammlung 2014 eine prospektive Abstimmung über die variable Vergütung für das laufende Geschäftsjahr genehmigt, und es wurde ab dann auch entsprechend prospektiv abgestimmt. Dieser Übertragungsfehler wird mit dieser Statutenänderung behoben (Art. 21b Abs. 1).
    Aufgrund der neuen gesetzlichen Vorschriften (OR Art. 735 Abs. 3, Ziff. 4) muss der Generalversammlung der Vergütungsbericht zur Konsultativabstimmung vorgelegt werden, falls prospektiv über variable Vergütungen abgestimmt wird (Art. 21b Abs. 8).
  3. Des Weiteren wurden textliche Bereinigungen vorgenommen, damit der Wortlaut in den Statuten klarer und einfacher verständlich ist. Solche redaktionellen Anpassungen finden sich in Art. 19, Artikel 21a Abs. 1, 2, 3, 4 und 5.

Die beantragten Statutenänderungen finden sich im Schweizerischen Handelsamtsblatt vom 5. März 2024 sowie auf www.shab.ch.

13. Genehmigung der Vergütung der Geschäftsleitung für das folgende Geschäftsjahr

Der Verwaltungsrat beantragt die Genehmigung der Gesamtvergütung an die Mitglieder der Geschäftsleitung für das folgende Geschäftsjahr in der Höhe von insgesamt maximal CHF 2'500'000.

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Erläuterung:

Die Vergütung der Mitglieder der Geschäftsleitung besteht aus einer fixen, in bar zu entrichtenden Grundvergütung, Nebenleistungen, einer kurzfristigen variablen erfolgsab-hängigen Vergütung und einer langfristigen variablen erfolgsabhängigen Vergütung.

Der Betrag von CHF 2'500'000 setzt sich zusammen aus:

  • der fixen Grundvergütung in Höhe von CHF 900'000 für das Geschäftsjahr 2025;
  • der kurzfristigen variablen erfolgsabhängigen Vergütung für 2025 in Höhe von maximal CHF 800'000;
  • der langfristigen variablen erfolgsabhängigen Vergütung für 2025 in Höhe von maximal CHF
    800'000.

Der diesjährigen ordentlichen Generalversammlung werden in Anlehnung an die angepassten Statuten, die für die Periode vom 1. Januar 2025 bis zum 31. Dezember 2025 zu genehmigende fixe Grundvergütung der Geschäftsleitung von insgesamt maximal CHF 900'000 sowie die kurzfristige variable erfolgsabhängige Vergütung von maximal CHF 800'000 und die langfristige variable erfolgsabhängig Vergütung von maximal CHF 800'000 für das Geschäftsjahr 2025, unterbreitet.

Die Erhöhung der zu genehmigenden Gesamtvergütung für die Mitglieder der Geschäftsleitung über CHF 450'000 im Vergleich zum Betrag für das Geschäftsjahr 2024 (siehe Traktandum 11.1.) ist darauf zurückzuführen, dass die fixe Grundvergütung für das Geschäftsjahr 2024 nur eine Periode von sechs Monaten (1. Juli 2024 - 31. Dezember 2024) berücksichtigte gegenüber zwölf Monaten für das Geschäftsjahr 2025.

Gemäss Art. 689 Abs. 3 Ziff. 4 OR und den Statuten ist die Generalversammlung für die Beschlussfassung über die Vergütung der Geschäftsleitung zuständig. Weitere Einzelheiten zu den Grundlagen der Vergütung der Geschäftsleitung sind im Vergütungsbericht erläutert.

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UNTERLAGEN

Der Geschäftsbericht 2023 (mit Lagebericht, Jahresrechnung, Konzernrechnung und Nachhaltig- keitsbericht) und der Vergütungsbericht sowie die jeweiligen Originalberichte der Revisionsstelle und der Konzernprüferin liegen seit dem 5. März 2024 zur Einsichtnahme durch die Aktionäre am Sitz der Gesellschaft, Hintergasse 15B, 7310 Bad Ragaz, Schweiz, auf. Der INFICON Geschäftsbericht 2023 ist online auf der INFICON Website www.inficon.comim Investors-Bereich oder unter https://ir.inficon.com/financial-results-and-presentations/verfügbar.

ZUTRITTSKARTEN

Stimmberechtigte Aktionäre, die am 4. März 2024 im Aktienregister eingetragen sind, erhalten die Einladung zur Generalversammlung zusammen mit der Traktandenliste und den Anträgen des Verwaltungsrates sowie ein Anmeldeformular (inklusive Login-Daten für die elektronische Weisungserteilung) und ein Rückantwortcouvert direkt zugestellt. Aktionäre sind gebeten, die Anmel- deformulare unverzüglich zurückzusenden oder sich am Tag der Generalversammlung direkt am Zutrittsschalter zu melden. Das Aktienregister wird am 27. März 2024 um 17:00 Uhr geschlossen.

Gegen Rücksendung des Anmeldeformulars im Rückantwortcouvert bis spätestens 28. März 2024 werden den Aktionären die Zutrittskarte und das Stimmmaterial zugestellt. Namenaktionäre, die ihre Aktien vor der Generalversammlung veräussern, sind nicht mehr stimmberechtigt.

STELLVERTRETUNG/VOLLMACHT

Aktionäre, die nicht persönlich an der Generalversammlung teilnehmen, können sich wie folgt vertreten lassen:

  • durch die unabhängige Stimmrechtsvertreterin, die Baur Hürlimann AG, Bahnhofplatz 9, 8021 Zürich: Anmeldeformular entsprechend ausfüllen und mit dem beigelegten Rückantwortcouvert an die INFICON Holding AG, c/o Devigus Shareholder Services, Birkenstrasse 47, 6343 Rotkreuz senden (die Zutrittskarte muss nicht angefordert werden). Zusammen mit der Vollmacht an die unabhängige Stimmrechtsvertreterin können Sie schriftliche Weisungen erteilen. Verzichten Sie auf diese Möglich- keit, wird die unabhängige Stimmrechtsvertreterin im Sinne der Anträge des Verwaltungsrates stim- men. Dies gilt auch im Fall eines neuen oder geänderten Antrags während der Generalversammlung.
  • durch einen Bevollmächtigten: Anmeldeformular entsprechend ausfüllen und mit dem beigelegten Rückantwortcouvert an die INFICON Holding AG, c/o Devigus Shareholder Services, Birkenstrasse 47, 6343 Rotkreuz senden. Der Bevollmächtigte erhält die Zutrittskarte an die angegebene Adresse zugestellt.

ELEKTRONISCHE WEISUNGSERTEILUNG

Aktionäre können entscheiden, entweder persönlich teilzunehmen, sich vertreten zu lassen oder sich elektronisch mittels Vollmachten und Weisungen an die unabhängige Stimmrechtsvertreterin zu be- teiligen. Die dazu benötigten Login-Daten befinden sich auf dem Anmeldeformular. Die elektronische Teilnahme bzw. allfällige Änderungen elektronisch abgegebener Weisungen sind bis spätestens Dienstag, 2. April 2024, um 23:59 Uhr möglich.

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Begrüssung und Einführung:

Dr. Beat Lüthi, Präsident des Verwaltungsrates, begrüsst die Teilnehmer an der 23. ordentlichen Generalversammlung der INFICON Holding AG.

Die Generalversammlung wird in Deutsch durchgeführt.

Der Verwaltungsrat ist anwesend mit Herrn Beat Siegrist, Vorsitzender Compensation und HR Komitee, Herrn Dr. Reto Suter, Vorsitzender Audit Komitee, Frau Vanessa Frey und Herrn Lukas Winkler.

Die Gruppenleitung ist mit CEO Oliver Wyrsch und CFO Matthias Tröndle vollständig anwesend.

Folgende Funktionsträger begleiten die 23. GV:

Frau Carolin Siebert, Assistentin des Verwaltungsrats, verfasst das Protokoll Herr Roman Wenk vertritt die Revisionsstelle KPMG

Dr. Daniel Wuffli amtet im Namen der Baur Hürlimann AG als unabhängiger Stimmrechtsvertreter Herr Alfred P. Müller als Notar protokolliert die zur Abstimmung kommenden Statutenrevision

Herr Beat Lüthi erklärt, dass die Nähe zu führenden Bildungsinstituten für INFICON sehr wichtig ist. Als Technologieunternehmen ist INFICON auf bestens ausgebildete Wissenschaftler und Fachkräfte angewiesen. Technologisch sei man im Rheintal, dem «Silicon Valley der Schweiz» mittendrin. Herr Beat Lüthi gibt einen Überblick über die Herausforderungen, Errungenschaften und Leistungen eines erfolgreichen Geschäftsjahrs 2023.

Man blicke auf ein sehr erfolgreiches Geschäftsjahr zurück. In einem herausfordernden Umfeld konnte INFICON weiterwachsen, seine Position am Markt stärken und das Jahr mit einem Rekordwert abschliessen. Zu den Highlights des Geschäftsjahres 2023 gehören die Generierung von freien liquiden Mitteln und die sehr gute Managementleistung, die zu einer Erhöhung der Dividende auf 20 CHF führt.

Auf strategischer Ebene gab es im vergangenen Jahr einige Veränderungen in der Geschäftsleitung und im Verwaltungsrat. Beat Lüthi zeigt sich erfreut, dass die Weichen richtig gestellt wurden. INFICON verfügt über ein schlagfertiges Management, welches von einem verantwortungsvollen Verwaltungsrat unterstützt wird. Die beiden Gremien arbeiten sehr gut zusammen und bringen das Unternehmen voran.

Im Jahr 2023 hat INFICON in den internationalen Zielmärkten weiter an Profil gewonnen. Zahlreiche Produktinnovationen wurden lanciert und die Softwarekompetenz weiter ausgebaut.

Oliver Wyrsch, CEO, begrüsst die Teilnehmer seinerseits und gibt einen kurzen Einblick in die Resultate 2023. Er erläutert die die Bedeutung von "Smart Manufacturing" und die Positionierung von INFICON in der intelligenten Halbleiterfertigung.

Matthias Tröndle, CFO, begrüsst die Teilnehmenden und erklärt das Jahresergebnis 2023 der INFICON Holding AG.

Den Vorsitz der Generalversammlung übernimmt Herr Beat Lüthi als Präsident des

Verwaltungsrates.

Zur dreiundzwanzigsten ordentlichen Generalversammlung vom 4. April 2024 ist gemäss Art. 8 der Statuten unter Einhaltung der gesetzlichen Frist von 20 Tagen am 5. März 2024 form- und fristgerecht eingeladen worden. Der Versand der Einladungen sowie die Publikation der Einladung

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