Von Andreas Kißler

BERLIN (Dow Jones)--Der Bundestag hat das Kreditzweitmarktförderungsgesetz beschlossen, mit dem die EU-Richtlinie über Kreditdienstleister und Kreditkäufer in Deutschland umgesetzt wird. Die Bundesvereinigung Kreditankauf und Servicing (BKS) sieht in der bevorstehenden Verabschiedung dieses Gesetzes durch den Bundesrat einen wichtigen Schritt zur Institutionalisierung des Sekundärmarktes für notleidende Kredite (NPL) in der EU. "Insbesondere in Krisenzeiten kann ein funktionierender Transaktionsmarkt mit notleidenden Krediten die Finanzindustrie signifikant unterstützen und selbstverstärkende Abwärtsspiralen verhindern", erklärte BKS-Präsident Jürgen Sonder.

Mit der Regelung soll laut Bundestag der Abbau notleidender Kreditpositionen in Bankbilanzen gefördert werden. Die harmonisierten Vorgaben der EU-Richtlinie schafften einen europaweit einheitlichen Rahmen für den Ankauf notleidender Kredite, heißt es demnach in der Begründung. Sonder erklärte, die EU-Richtlinie ziele darauf ab, die Auswirkungen von Finanzkrisen, ähnlich jener von 2008, effektiv zu bewältigen und fokussiere auf Aspekte wie Marktzugang, Markttransparenz, Verbraucherschutz und fairen Wettbewerb - insbesondere in solchen europäischen Ländern, in denen der NPL-Sekundärmarkt bisher unreguliert sei.

Im Vergleich zu anderen EU-Mitgliedsstaaten sei der deutsche Inkassomarkt bereits hoch reguliert und arbeite seit Jahren effizient. "Unsere Intention ist es, dass der deutsche Gesetzgeber nicht über die Vorgaben der Richtlinie hinausgeht und den administrativen und finanziellen Aufwand für Banken, Investoren und Kreditdienstleister verhältnismäßig gestaltet", sagte er. Mit dem Gesetz müssen nun laut den Angaben Kreditdienstleister, die notleidende Bankkredite für Kreditkäufer bearbeiten, eine Zulassung bei der Finazaufsicht Bafin beantragen und zusätzliche Anforderungen erfüllen, die über die bisherigen Vorgaben hinausgehen.

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December 14, 2023 14:03 ET (19:03 GMT)